10 Goldene RegelnStrafmaßtabelleKostenloser BußgeldrechnerSoforthilfetippsAblauf eines StrafverfahrensTrunkenheitsfahrtDrogenfahrtFahrverbotFahrerfluchtMPU-KompaktkursGeldstrafe/ FreiheitsstrafeBewährung und WiderrufVerkehrsstrafrechtBußgeldkatalogUrteilsdatenbankweitere Strafrechtsinfos

Opferschutz und Nebenklage

Bringen Sie Ihre Belange zu Gehör!

Der Opferschutz wurde durch Änderungen in der Strafprozeßordnung erheblich verbessert. Die Belange und Rechte der Opfer von Straftaten werden nunmehr im Strafprozeß stärker berücksichtigt. In einer Vielzahl von Fällen sieht das Gesetz die Möglichkeit der sogenannten Nebenklage vor. Nebenklage bedeutet, dass das Opfer im Strafprozeß selbst als Porzeßbeteiligter wie die Staatsanwaltschaft und der oder die Angeklagte(n) auftreten kann. Der oder die Geschädigte einer Straftat kann sich dem Strafprozeß anschließen und genießt dann grundsätzlich alle Rechte, wie sie z.B. auch die Staatsanwaltschaft oder der oder die Angeklagte(n) haben. Insbesondere hat der oder die Geschädigte das Recht: