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Nehmen Sie die Abmahnung der Rechtsanwälte ernst! Nehmen Sie die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter. Regelmäßig wird die Abmahnung begründet sein.
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Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen! Die Abmahnungen enthalten fast immer sehr kurze Fristen, oft wird nur eine Frist von einer Woche gesetzt. Nach Ablauf der Fristen kann gegen Sie grundsätzlich eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Dann kann es für Sie noch deutlich teurer werden! Halten Sie daher in jedem Fall die Fristen ein und kümmern Sie sich unverzüglich um die Abmahnung.
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Unterschreiben Sie in keinem Fall ungeprüft die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die von den Abmahnanwälten vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist meist zu weitgehend und enthält hohe Vertragsstrafen! Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt bindet und verpflichtet sich grundsätzlich 30 Jahre lang!
Zudem verpflichten Sie sich mit Abgabe der strafbewehrte Unterlassungserklärung unnötig, festgelegte und oft zu hohe Anwaltsgebühren und Schadensersatzansprüche zu zahlen.
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Haben Sie festgestellt, dass der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch Sie oder Dritte begangen worden ist, sollten Sie eine rechtssichere Unterlassungserklärung abgeben, da Sie für Ihre Urheberrechtsverletzung persönlich beziehungsweise auch für Dritte im Wege der Haftung als Zustandstörer ggf. haften.
Sie sollten eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage verhindern, indem Sie ene rechtlich fundierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Nutzen Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist! Die von den Abmahnanwälten vorformulierten Unterlassungserklärungen gehen regelmäßig zu weit und benachteiligen den Unterzeichner daher häufig über Gebühr.
Nutzen Sie ebenfalls keine Unterlassungserklärung, die im Internet zum freien Download angeboten werden. Die frei erhältlichen Unterlassungserklärungen sind in der Regeln nicht anwaltlich geprüft! Wer aber eine rechtlich fragliche Unterlassungserklärung aufgrund einer Abmahnung wegen Filesharing abgibt, läuft Gefahr am Ende mehere hundert oder tausend Euro mehr bezahlen zu müssen. Gerade bei Internetabmahnungen sollte nicht am falschen Ende gespart werden.
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Durch eine rechtlich korrekt formulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung können Sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beziehungsweise einer Unterlassungsklage gegen Sie im Kern ersticken. Dies kann Ihnen mehrere 100 oder sogar 1000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten ersparen.