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Über Dr. André Pott

Ihr Anwalt für Internet- und Medienrecht

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Rechtsanwalt in der überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei RPP und beschäftigt sich seit Jahren schwerpunktmäßig mit den Themen Medien- und Internetrecht.

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott hat sich seit Jahren auf die Beratung von mittelständischen Internetunternehmern und von Privatpersonen konzentriert. In einer Vielzahl von Verfahren hat er die Rechte von Internetunternehmern als auch von Privatpersonen außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

Insbesondere hat Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott selbstverstädnlich auch seinen Bruder Dr. Oliver Pott, erfolgreicher Internetunternehmer und Herausgeber der Website founder.de, bei seinen verschiedensten Internetunternehmen immer intensiv beraten und die Gründung und Führung dieser Unternehmen mit begleitet.

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott hat neben anderen Veröffentlichungen in dem Bereich Internetrecht unter anderem auch den "Rechtsreport Internetrecht" verfasst.

Zudem hält Rechtsanwalt Dr. Pott Vorträge im Rahmen von Weiterbildungen für Internetunternehmer. Zuletzt hat er im Kempinski-Hotel in München Vorträge zum Thema "Rechtlich relevante Aspekte für Internetunternehmer" und "Internetrecht für Unternehmensgründer" gehalten.

Gerade im Bereich Internetrecht ist es wichtig, die neueste Rechtsprechung zu den Themen Abmahnung, Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung, Pflichtangaben etc. zu kennen und so dem Mandanten kompetent zur Seite zu stehen. Eine Vielzahl ostwestfälischer Unternehmen wurden im Vorfeld einer Unternehmensgründung oder Umstrukturierung von Rechtsanwalt Dr. André Pott beraten. Die üblichen zum Teil vernichtenden Startschwierigkeiten beim Start ins Internetbusiness konnten so schon im Vorfeld vermieden werden.

Aber auch bei konkreten Rechtsproblemen im Rahmen von Unterlassungsklagen, Abmahnungen oder Schadensersatzprozessen vertrauten sich in der Vergangenheit viele Unternehmer dem kompetenten Rechtsrat von Rechtsanwalt Dr. Pott an. Die Erfahrung zeigt, dass es gerade im Bereich Internetrecht auf eine schnelle und konsequente Rechtsvertretung ankommt. Der Anwalt, der am Ball bleibt und umsichtig agiert, kann Unterlassungsklagen oft vermeiden und dem Mandanten den Weg für sein eigentliche Business freiräumen.

Zudem hat Rechtsanwalt Dr. Pott seine Mandanten bereits des öfteren erfolgreich gegen bekannte Fernsehsender und Zeitungsverlage vertreten, um Unterlassungsansprüche und Schadensersatz bzw. Schmerzensgeldforderungen von teilweise mehreren tausend Euro durchzusetzen. Auch im Bereich des Medienrechts gewähren die Interessen der Mandanten häufig keinen Tag Aufschub. Eine konsequente und sofortige Vertretung führt häufig zu einer schnellen und interessengerechten Erledigung. Denn eine schnelle und unkomplizierte Vorgehensweise nützt dem Mandanten oft am meisten. Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt mit dem Tätigskeitsschwerpunkt Medienrecht Dr. André Pott jetzt einfach und unverbindlich an. Referenzfälle Medienrecht