Spezielle Pflichtangaben bei besonderen Produktgruppen:
1) Angaben nach der ENVKV für Haushaltskühlgeräte, -tiefkühlgeräte und -gefriergeräte
Diese nachfolgenden Angaben müssen beim Angebot übers Internet für netzbetriebene elektrische Haushaltskühlgeräte, -tiefkühlgeräte und -gefriergeräte sowie Kombinationen
daraus gemacht werden. Geräte, die auch aus anderen Energiequellen, wie Batterien,
betrieben werden können, sind ausgenommen. Es sind die Angaben in der dargestellten Reihenfolge anzugeben!
1. Energieeffizienzklasse (ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse
… auf einer Skala von A++ (niedriger Verbrauch) bis G
(hoher Verbrauch)“. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine
andere Darstellung möglich, sofern deutlich wird, dass die Skala von A++
(niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch) reicht.
2. Energieverbrauch (Energieverbrauch gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Normen,
jedoch ausgedrückt in kWh/Jahr (d. h. Energieverbrauch pro 24 h×365) und
beschrieben als „Energieverbrauch in kWh/Jahr auf der Grundlage von Ergebnissen
der Normprüfung über 24 h. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt
von der Nutzung und vom Standort des Geräts ab.“
3. Nutzinhalt des Kühlfachs (Nutzinhalt des Kühlfachs (5 ºC) gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten
Normen — bei den Klassen 8 und 9 offenlassen.
4. Nutzinhalt des Gefrierfachs (. Nutzinhalt des Gefrierfachs und Kühlfachs (sofern vorhanden), gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Normen — bei den Klassen 1, 2 und 3 offenlassen. Bei Geräten der Klasse 3 Nutzinhalt des Eisfachs.
7 und 8. Bei Geräten der Klassen 2 und 10 sollte der Nutzinhalt jedes einzelnen
Fachs gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Normen angegeben
werden.
5. Sternkennzeichnung (Sternkennzeichnung für das Gefrierfach, falls vorhanden, gemäß den in
Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Normen.
6. Geräuschemission („Geräuschemission“; soweit eine Angabe erforderlich ist, erfolgt die
Messung gemäß der Richtlinie 86/594/EWG.
Alle Daten sind in gut lesbarer Form anzugeben.
2) Angaben nach der ENVKV für Haushaltswaschmaschinen
Die folgenden Angaben sind für netzbetriebene elektrische Haushaltswaschmaschinen mit Ausnahme von anzugeben:Geräten ohne Schleudervorrichtung,Geräten mit getrennten Wasch- und Schleuderbehältern (z. B. Doppelbehältermaschinen),kombinierten Wasch-/Trockenautomaten.
Geräte, die auch aus anderen Energiequellen betrieben werden können, sind ebenfalls ausgenommen.
Es sind die folgenden Angaben in dieser Reihenfolge anzugeben:
1. Energieeffizienzklasse . Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IV, ausgedrückt als "Energieeffizienzklasse . . . auf einer Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch)". Erfolgt die Angabe in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) reicht.
2. Energieverbrauch ( Energieverbrauch in kWh pro Standardprogramm "Baumwolle 60 °C", ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen, und ausgedrückt als "Energieverbrauch XYZ kWh pro Programm, ausgehend von den Ergebnissen der Normprüfung für das Programm 'Baumwolle 60 °C'. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von den Betriebsbedingungen des Geräts ab."
3. Waschwirkungsklasse (Waschwirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt als "Waschwirkungsklasse . . . auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)". Von dieser Darstellungsweise kann abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.
4. Schleuderwirkungsklasse (Schleuderwirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt als "Schleuderwirkung auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)". Gefolgt von der Erläuterung "Die Schleuderwirkung ist für Sie von großer Bedeutung, wenn Sie zum Trocknen Ihrer Wäsche normalerweise einen Wäschetrockner benutzen. Wird Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsgradklasse A geschleudert wurde, in einem Wäschetrockner getrocknet, so wird dieser weniger als halb so viel Energie verbrauchen und damit auch weniger als halb so hohe Betriebskosten verursachen, als wenn die Wäsche in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde. Die zusätzlichen Kosten für das Trocknen von Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde, liegen in der Regel um ein Vielfaches über den Stromkosten für das Waschen." Diese Erklärungen können auch als Fußnote aufgeführt werden.
5. Schleuderdrehzahl
6. Füllmenge
7. Wasserverbrauch
8. "Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts" (. Durchschnittlicher jährlicher Energie- und Wasserverbrauch ausgehend von 200 Standardprogrammzyklen "Baumwolle 60 °C", ausgedrückt als "geschätzter Jahresverbrauch (200 Standardprogrammzyklen 'Baumwolle 60 °C') eines Vier-Personen-Haushalts".
9. Geräuschemissionen (Anhang I Anmerkung XI)
Enthält das Datenblatt weitere Angaben, so ist die in Anhang II festgelegte Form zu beachten; diese Angaben sind in der für das Datenblatt angegebenen Reihenfolge in die oben aufgeführte Tabelle einzufügen.
3) Angaben nach der ENVKV für Wäschetrockner
Diese Angaben gelten für netzbetriebene elektrische Wäschetrockner, die über das Internet angeboten werden.
Geräte, die auch aus anderen Energiequellen wie Batterien
betrieben werden können, sowie kombinierte Wasch-/Trockenautomaten
sind ausgenommen.
Es müssen die nachstehenden Angaben in der angebebenen Reihenfolge
angegeben werden:
1. Energieeffizienzklasse (Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IV, ausgedrückt als
„Energieeffizienzklasse … auf einer Skala von A (niedriger Verbrauch) bis
G (hoher Verbrauch)“. Erfolgt die Angabe in Tabellenform, kann von dieser
Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A
(niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch) reicht.)
2. Energieverbrauch
3. Fassungsvermögen
4. gegebenenfalls Wasserverbrauch pro Trockenprogramm (Gegebenenfalls Wasserverbrauch für das Trockenprogramm „Baumwolle“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
5. „Repräsentativer Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts“
6. Geräuschemissionen
4) Angaben nach der ENVKV für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten
Diese Angaben gelten für netzbetriebene elektrische kombinierte
Haushalts-Wasch-Trockenautomaten. Geräte, die auch aus
Energiequellen betrieben werden können, sind ausgenommen.
Es müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge
angegeben werden:
1. Energieeffizienzklasse (Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IV, ausgedrückt als
„Energieeffizienzklasse … auf einer Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch)“. Erfolgt die Angabe in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) reicht.
2. Energieverbrauch (Waschen, Schleudern und Trocknen) (Energieverbrauch in kWh pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) gemäß Festlegung in Anhang I Punkt V.)
3. Energieverbrauch (nur Waschen und Schleudern) (Energieverbrauch in kWh nur für Wasch- und Schleuderprogramm gemäß Festlegung in Anhang I Punkt VI.
4. Waschwirkungsklasse (Waschwirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt als „Waschwirkungsklasse … auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)“. Von dieser Darstellungsweise kann abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.
5. Schleuderwirkung
6. Schleuderdrehzahl (Maximale Schleudergeschwindigkeit gemäß Anhang I Punkt VIII.)
7. Füllmenge (Waschen) (Füllmenge (Waschen) des Gerätes beim Standardprogramm „Baumwolle
60 ºC“ gemäß Anhang I Punkt IX.)
8. Füllmenge (Trocknen) (Füllmenge (Trocknen) des Gerätes beim Standardprogramm „Baumwolle,
schranktrocken“ gemäß Anhang I Punkt X.)
9. Wasserverbrauch (Waschen, Schleudern und Trocknen) (Wasserverbrauch in l pro vollständigen Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) gemäß Anhang I Punkt XI.)
10. Wasserverbrauch (nur Waschen und Schleudern) (Wasserverbrauch in l nur für Waschen und Schleudern beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
11. Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts, der diesen Wasch-Trockenautomaten immer zum Trocknen verwendet (200 Programme)
12. Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts, der diesen Wasch-Trockenautomaten nie zum Trocknen verwendet (200 Programme) (Energie- und Wasserverbrauch bei 200 Standardzyklen (Punkt 5 (Energie)
und Punkt 12 (Wasser)), ausgedrückt als „geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts, der diesen Wasch-Trockenautomaten nie zum Trocknen verwendet (200 Programme)“.
13. Geräuschemissionen (Geräuschemissionen während des Wasch-, Schleuder- und Trockenvorgangs
beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ und „Baumwolle, schranktrocken“, ermittelt nach der Richtlinie 86/594/EWG.
5) Angaben nach der ENVKV für Haushaltsgeschirrspüler
Diese Angaben gelten für netzbetriebene elektrische Haushaltsgeschirrspüler
Geräte, die auch aus anderen Energiequellen
betrieben werden können, sind ausgenommen.
Es müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge
angegeben werden:
1. Energieeffizienzklasse (. Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IV, ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse … auf einer Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch)“. Erfolgt die Angabe in Tabellenform,
kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird,daß die Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) reicht.
2. Bezeichnung des Standardprogramms (Name des Herstellers, Code oder Bezeichnung des Standardprogramms, auf
das sich die Angaben auf dem Etikett und dem Datenblatt beziehen.
3. Energieverbrauch (Energieverbrauch in kWh pro Programm bei Verwendung des Standardprogramms,
ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind, ausgedrückt als „Energieverbrauch XYZ in kWh pro Standardprüfprogramm bei Kaltwasserbefüllung.
Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Art der Nutzung des Gerätes ab“.
4. Reinigungswirkungsklasse (Reinigungswirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt als „Reinigungswirkungsklasse
… auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)“. Von dieser Darstellungsweise kann abgewichen werden, sofern deutlich wird, dass die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.
5. Trockenwirkungsklasse (Trockenwirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt als „Trockenwirkungsklasse
… auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)“. Von dieser Darstellungsweise kann abgewichen werden, sofern deutlich wird, dass die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.
6. Kapazität (Anhang I Anmerkung VIII)
7. Wasserverbrauch (Waschen, Schleudern und Trocknen) (Anhang I Anmerkung
IX)
8. Geschätzter Jahresverbrauch (220 Standardprogramme) (Anhang I Punkt 13)
9. Geräuschemissionen (Anhang I Anmerkung X).
6) Angaben nach der ENVKV für Haushaltslampen
Diese Angaben gelten für mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen
mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschließlich ein- und zweiseitig gesockelte
Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät), selbst wenn diese nicht zur Verwendung im Haushalt
vermarktet werden.
Wenn das Gerät vom Endverbraucher demontiert werden kann, ist die „Lampe“ im Sinne dieser Richtlinie die
eigentliche Lichtquelle.
Es sind ausgeschlossen:
a) Lampen mit einem Lichtstrom von über 6500 Lumen
(lm),
b) Lampen mit einer Leistungsaufnahme von unter 4
Watt (W),
c) Reflektorlampen,
d) Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z.B. Batterien, vermarktet werden,
e) Lampen, die nicht in erster Linie für die Erzeugung sichtbaren Lichts (im Wellenlängenbereich zwischen 400 und 800 nm) vermarktet werden,
f) Lampen, die als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung
von Licht ist. Wenn die Lampe jedoch getrennt zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten
oder ausgestellt wird (z.B. als Ersatzteil), fällt sie unter diese Richtlinie.
Es müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge angegeben werden:
1. Energieeffizienzklasse (Energieeffizienzklasse einer Lampe, wird gemäß Anhang IV ermittelt. Die Angabe erfolgt durch
einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse . . . auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)“. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) reicht.
2. Lichtstrom der Lampe (Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
3. Leistungsaufnahme (Anhang I Anmerkung III)
4. Mittlere Nennlebensdauer der Lampe (Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach den Prüfverfahren,
die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind. Wenn auf der Verpackung keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen. (wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen)
7) Angaben nach der ENVKV für Raumklimageräte
Diese Angaben gelten für netzbetriebene Raumklimageräte. Sie gelten nicht für folgende Geräte:
— Geräte, die auch mit anderen Energiequellen betrieben werden
können,
— Luft-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpengeräte,
— Geräte mit einer Leistung (Kühlleistung) über 12 kW.
Es müssen die folgenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge gemacht werden:
1. Warenzeichen des Lieferanten.
2. Modellname/-kennzeichen: bei „Split-“ und „Multisplit-Geräten“ das Modellkennzeichen der Innen- und
der Außengeräte der Kombination, für das die unten angegebenen Zahlen gelten.
3. Die Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang IV, wird nach einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung
möglich, sofern deutlich wird, dass die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) reicht.
4. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt und für einige der in der Tabelle aufgeführten Geräte ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 vergeben wurde, kann dies hier angegeben werden. In diesem Fall lautet die Spaltenüberschrift „Umweltzeichen der Europäischen Union“, und das Umweltzeichen wird im entsprechenden Feld eingetragen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens.
5. Näherungswert für den jährlichen Energieverbrauch auf der Grundlage von durchschnittlich 500 Betriebsstunden pro Jahr, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel“), wie in Anhang I Punkt V angegeben.
6. Die Kühlleistung, definiert als Kühlkapazität des Geräts in kW im Kühlbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel“), wie in Anhang I Punkt VI angegeben.
7. Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel“).
8. Gerätetyp: nur Kühlung oder Kühlung/Heizung.
9. Kühlungsart: Luftkühlung, Wasserkühlung.
10. Nur bei Geräten mit Heizfunktion: Heizleistung, definiert als Heizkapazität des Geräts in kW im Heizbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 + 7C), wie in Anhang I Punkt X angegeben.
11. Nur bei Geräten mit Heizfunktion: Energieeffizienzklasse der Heizfunktion gemäß Anhang IV auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient), ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 + 7C), wie in Anhang I Punkt XI angegeben. Ist das Heizaggregat des Geräts mit einem Widerstand
ausgestattet, gilt für den Leistungskoeffizient der Wert 1.
12. Gegebenenfalls Geräuschemissionen bei Standardbetrieb, ermittelt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG.
13. Lieferanten können außerdem die Angaben gemäß den Punkten 5 bis 8 für andere Testbedingungen beifügen, die gemäß den in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen ermittelt wurden.
8) Angaben nach der ENVKV für Elektrobacköfen
Diese Angaben gelten für netzbetriebene Elektrobacköfen, einschließlich Öfen, die Teil größerer Geräte sind.
Die Angaben gelten nicht für folgende Öfen:
a) Öfen, die auch mit anderen Energiequellen betrieben werden
können,
b) Öfen, die nicht in den Geltungsbereich der in Artikel 2 genannten
harmonisierten Normen fallen,
c) tragbare Öfen, die keine ortsfesten Geräte sind und deren Gewicht
unter 18 kg liegt, soweit sie nicht für den Einbau bestimmt sind.
Der Energieverbrauch der Dampfgarfunktionen, ausgenommen
die Heißdampf-Funktion, fällt nicht unter diese Richtlinie.
Es müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge angegeben werden:
1. Handelszeichen des Lieferanten und Modellkennzeichen (Warenzeichen des Lieferanten und Modellname/-kennzeichen
2. Energieeffizienzklasse (Energieeffizienzklasse der Backröhre(n) des Modells, festgelegt entsprechend AnhangIV. Die Energieeffizienzklasse wird nach einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich, sofern deutlich wird, dass die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) reicht. Ferner ist anzugeben, für welche Beheizungsart die Energieeffizienzklasse
bestimmt wird.
3. Energieverbrauch (Energieverbrauch in kWh für die Beheizungsart(en) (konventionell und/oder Um-/Heißluft) (der Geräte), ermittelt bei Standardbeladungnach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen.
4. Nutzbares Volumen (Nutzbares Volumen der Backröhre in Liter, bestimmt gemäß den in Artikel
5. Größe (Die Größe des Gerätes wird wie folgt festgelegt:
klein: 12 l ≤ Volumen < 35 l,
mittel: 35 l ≤ Volumen < 65 l,
groß: 65 l ≤ Volumen.
Der Pfeil für diese Angabe muss der entsprechenden Größenbezeichnung genau gegenüberstehen.
6. Geräusche (Gegebenenfalls Geräuschemissionen für die Funktion, die für die Energieeffizienz
ausschlaggebend ist, ermittelt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG des Rates
9) Angaben beim Verkauf von Neuwagen über das Internet
Gewerbliche Autoverkäufer müssen nach der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen folgende Angaben machen:
Marke Modell Hubraum Leistung (KW) Getriebe Kraftstoffart Der Verbrauch muss für das jeweilige Modell angegeben werden und zwar wie folgt:Kraftstoffverbrauch: in Liter je 100 Kilometer (1/100 km), Unterteilung nach innerorts, außerorts und kombiniert oder Kubikmeter je 100 Kilometer (m3/100 km) bei erdgasbetriebenen Fahrzeuge, jeweils bis zur ersten Dezimalstelle;CO2-Emissionswerten in Gramm je Kilometer (g/km) kombiniert, jeweils auf eine ganze Zahl auf oder abgerundet.
Zusätzlich sollte das von veröffentlichte Angebot den folgende Zusatz enthalten:
„Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.“
Angaben beim Verkauf von Textilien und Kleidung über das Internet
Was sind Textilerzeugnisse und wann muß ich die folgenden Angaben machen?
Textilerzeugnisse sind
1. zu mindestens achtzig vom Hundert ihres Gewichts aus textilen Rohstoffen
hergestellte
a) Waren (Kleidung, Taschen, Nähgarn)
b) Bezugstoffe auf Möbeln, Möbelteilen und Schirmen;
c) Teile von Matratzen und Campingartikeln;
d) der Wärmehaltung dienende Futterstoffe von Schuhen und Handschuhen;
2. mehrschichtige Fußbodenbeläge, deren dem gewöhnlichen Gebrauch ausgesetzte
Oberschicht (Nutzschicht) die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt;
3. in andere Waren eingearbeitete, aus textilen Rohstoffen bestehende Teile,
die mit Angaben über die Art der verwendeten textilen Rohstoffe versehen
sind.
Gewerbliche Anbieter müssen bei dem Angebot von Textilerzeugnissen die Rohstoffgehaltsangabe(Fasern) in Prozent geordnet nach Inhaltsmenge angeben.
Bsp.: 100% Baumwolle oder 60 % Baumwolle, 40 % Polyester oder 70 % Baumwolle, 15 % Leinen und 15 % Polyester
10) Angaben beim Verkauf von alkoholischen Getränken über das Internet
Gewerbliche Verkäufe sind verpflichtet bei den angebotenen alkoholischen Getränken den
Alkoholgehaltes in Volumenprozent anzugeben:
Bsp.: 37,5 % Vol.
11) Angaben beim Verkauf von Batterien, Akkus sowie Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, über das Internet
Gewerbliche Verkäufe sind verpflichtet bei den angebotenen Batterien, Akkus sowie Geräte, die Batterien oder Akkus enthalten oder bei den Batterien oder Akkus beigefügt sind, folgende Angaben zu machen:
Sie müssen Ihre Kunden darauf hinweisen, dass:
Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Der Kunde als Endverbraucher die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben kann.Der Kunde als Endverbraucher die Batterien auch per Post an Sie als gewerblichen Händler zurücksenden kann.
Bitte beachten Sie auch:
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das nebenstehende Symbol. In der Nähe zum Mülltonnensymbol muß sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes befinden: Dabei steht "CD“ steht für Cadmium, " Pb“ für = Blei und "Hg“ für Quecksilber.
12) Verkaufen Sie Bücher, Zeitschriften, andere Verlagserzeugnisse oder Tabakwaren?
Achtung: Bei bestimmten Produkten, insbesondere bei Büchern, Zeitschriften, anderen Verlagserzeugnissen und Tabakwaren gibt es ggf. Preisbindungen. Als gewerblicher Verkäufer müssen Sie diese einhalten.
§ 3 Buchpreisbindungsgesetz (Gesetz über die Preisbindung für Bücher) besagt z.B.:
"Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher als Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher."
Daher dürfen Sie als Unternehmer Bücher, Zeitschriften, andere Verlagserzeugnisse oder Tabakwaren nicht z.B. bei ebay ab 1 Euro verkaufen. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall über Preisbindungen.