Checkliste Bestellvorgang




1) Haben Sie Ihrem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann?

Diese Überprüfung der getätigten Eingaben müssen Sie den Nutzern, die über Ihre Website direkt Verträge mit Ihnen abschließen z.B. durch eine Eingabemaske ermöglichen. Dies können Sie z.B. in der Weise ermöglichen, dass Sie sämtliche Eingaben nach Abschluß nochmals darstellen und sich vom Kunden bestätigen lassen.
2) Haben Sie Ihren Kunden rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich informiert über über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen?

Sie haben als Unternehmer in verständlicher Laienhafter Sprache darüber aufzuklären, welche Schritte zum Vertragsschluß führen. Erforderlich sind insbesondere die Angaben darüber, wie der Kunde eine vertragliche Bindung eingeht (z.B. durch elektronische Bestätigung, Warenauslieferung etc). Ihr Angebot wird ganz regelmäßig gegenüber Ihrem Kunden nur ein sog. „Angebot zur Abgabe eines Angebotes“ sein, da Sie letztendlich entscheiden möchten, ob Sie den Vertrag abschließen oder nicht. Auch über diese Tatsache haben sie rechtzeitig klar und verständlich aufzuklären.

Hinweis: Sie werden diese Angaben schon in Ihren AGB aufgeführt haben. Lassen Sie Ihren Kunden in jedem Fall vor Vertragsschluß, also vor der tatsächlichen Abgabe des Angebotes bestätigen, dass er Ihre AGB gelesen hat.

3) Haben Sie Ihren Kunden rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich informiert darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist?

Ihr Kunde muß bei Vertragsschluß die Möglichkeit haben, die Vertragbedingungen abzurufen. Dies können Sie z.B. durch einen gut sichtbaren Link zu Ihren AGB bewerkstelligen. Sie müssen Ihrem Kunden auch erklären, ob der Vertragstext dem Kunden noch nach dem Vertragsschluß zur Verfügung steht. Der Kunde soll nämlich die Möglichkeit erhalten, sich den Vertragstext, also auch die AGB, ggf. durch Speicherung oder Ausdruck zu sichern und so auch nach Vertragsschluß noch auf diesen Zugreifen zu können. Hat der Kunde daher nach Vertragschluß diese Möglichkeit nicht mehr, so müssen Sie ihn darauf hinweisen.

4) Haben Sie Ihren Kunden rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich informiert darüber, wie er mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann?

Wenn Sie Ihren Kunden ordnungsgemäß über die einzelnen Schritte des Vertragsschlusses informiert haben, müssen Sie dies nicht nochmal tun. Sie müssen bei Vertragsschluß dann nur darauf hinweisen, dass sämtliche Eingaben nach Anklicken des Bestellbuttons nochmals zusammengefasst aufgelistet werden und dort ggf. vom Kunden nochmals korrigiert werden können.

6) Bieten Sie Ihren Kunden die Möglichkeit an, zwischen verschiedenen Sprachen auf Ihrer Website umzuschalten?

Nein: Dann genügt der Hinweis, dass die Vertragssprache Deutsch ist. Weiter mit Punkt 8)

Ja: Weiter mit Punkt 7)

7) Haben Sie Ihren Kunden rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich informiert über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen?

Sie müssen Ihren Kunden bei dem Angebot verschiedener Sprachen darüber aufklären, welche Sprachen zur Verfügung stehen. Bieten Sie Ihre Website in anderen Sprachen an, so müssen alle Informationen, insbesondere die notwendigen Pflichtangaben, in der jeweiligen Sprache richtig, verständlich und vollständig vorhanden sein.

8) Haben Sie dem Kunden rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich informiert über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.

Als Verhaltenskodizes werden Regelwerke verstanden, denen sich ein Unternehmer z.B. zu Werbezwecken unterwirft. Haben Sie sich solcher Verhaltenskodizes unterworfen, so müssen Sie dies angeben und gleichzeitig die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs (z.B. durch eine Verlinkung) zu den Regelwerken angeben.

Ein Verhaltenskodex ist zum Beispiel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Zulieferbetrieben, der Verhaltenskodex "Weltweit sozial verantwortlich handeln". Diesen Verhaltenskodex hat die Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels (AVE) eingeführt.

9) Haben Sie sichergestellt, dass dem Kunden der Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt wird?

Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können. Demnach liegt eine Bestellung Ihres Kunden vor, wenn Sie die Bestellung auf Ihrem System abrufen können. Stellen Sie am sinnvollsten sicher, dass der Eingang der Bestellung automatisch an Ihren Kunden gesendet wird. Z.B. „Wir danken für Ihre Bestellung. Ihre Bestellung wird bei uns schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen....“

10) Haben Sie Ihrem Vertragspartner die Möglichkeit verschafft, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern?

Ihr Kunde muß bei Vertragsschluß die Möglichkeit haben, die Vertragsbedingungen einschließlich der AGB abzurufen und diese zu speichern.

Da Sie Ihrem Kunden zur wirksamen Vereinbarung Ihrer AGB so oder so die Möglichkeit geben müssen, die AGB einzusehen, erfüllen Sie durch diesen Schritt nicht nur die Informationspflichten gem. § 312 e BGB. Sie haben Ihrem Kunden gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, Ihre AGB einzusehen und zu speichern, was notwendige Voraussetzung dafür ist, das Ihre AGB überhaupt Vertragsbestandteil werden können.