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Abmessung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

  Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen    
192 Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombinationen in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war 32 Abs. 1 bis 4, 9 69a Abs. 3 Nr. 2 50 €
193 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war 31 Abs. 2 i.V.m. 32 Abs. 1 bis 4, 9 69a Abs. 5 Nr. 3 75 €