Seit Jahren sind Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet ein Thema. Gerade in den letzten Jahren und Monaten wurde eine wahre Abmahnkampagne von der Musikindustrie und deren Rechtsanwälten gestartet. Insbesondere die Musik- und Computerspieleindustrie haben eine Kampf gegen illegale Downloads angekündigt. Auch in Zukunft will die Musik- und Computerspieleindustrie massiv gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen.

Auch Internetnutzer im Raum Ostwestfalen-Lippe, Detmold, Paderborn, Bielefeld, Blomberg, Horn- Bad Meinberg, Bad Salzuflen, Hameln, Höxter, Steinheim etc. werden derzeit mit Abmahnungen von Abmahnanwälten überzogen. Insbesondere die Rechtsanwaltskanzleien Rasch, Nümann+ Lang und Waldorf fallen hierbei mit einer aggressiven Abmahnpraxis auf.

Zeitgleich mit den Abmahnungen wird von den beauftragten Rechtsanwaltskanzleien aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung im Internet eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Zudem werde Schadensersatzbeträge von regelmäßig 450 bis 1200 € gefordert. Dieser Betrag ist regelmäßig deutlich übersetzt. Sie sollten die geforderten Beträge ohne Rücksprache mit uns in keinem Fall zahlen.

Gemäß § 97a Urhebergesetz sind die Kosten für eine Abmahnung hinsichtlich der Rechtsanwaltkosten auf einhundert Euro gedeckelt. Unsere Mandanten mussten den geforderten Betrag bisher nicht zahlen. Mit eine entsprechenden juristisch „maßgeschneiderten“ Unterlassungserklärung kann die so genannte Wiederholungsgefahr gebannt werden und die Kosten am untersten Ende angesiedelt werden, falls die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht ganz vermieden werden kann. Dadurch konnten bisher teure Zivilverfahren mit ggf. weiteren erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten gegen unsere Mandanten komplett vermieden werden.

Den Abmahnschreiben liegen stets vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärungen bei. Innerhalb einer kurzen Frist von regelmäßig einer Woche werden die Betroffenen durch lange Schriftsätze und vielen aufgeführten Rechtsbegriffen und Urteilen dazu gedrängt, die strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht abzugeben und den Schadensersatzbetrag zu zahlen. Nicht selten geraten Abgemahnt hierdurch in Panik und bezahlen die teils deutlich überhöhten Schadensersatzbeträge, bevor sie noch mehr Ärger bekommen. Seien Sie bitte schlauer und setzen sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung! Wir besprechen mit Ihnen gerne, wie wir Ihnen helfen können!

Obwohl verständlich ist, dass Abgemahnte durch die Abmahnschreiben eingeschüchtert werden, ist es dringend zu empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht einfach zu unterschrieben und abzusenden. Dabei zu beachten, dass die Unterlassungserklärungen wie ein Urteil wirken. Aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann über 30 Jahre lang vollstreckt werden. Bevor Sie daher eine Unterlassungserklärung abgegeben, sollten Sie sich bei dem auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Andre´ Pott umfassend darüber informieren, welche Folgen eine solche Unterlassungserklärung tatsächlich hat. Wer unbedacht die beigefügte Unterlassungserklärung abschickt läuft Gefahr, ggf. mehrere tausend Euro zahlen zu müssen.

Die Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzleien Rasch, Nümann + Lang, Waldorf und andere erfolgen in der Regel aufgrund von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Regelmäßig sollen die Abgemahnten Musikstücke, Computerspiele oder andere urheberrechtlich geschützten Werke im Internet in sogenannten b2b- oder Filesharing-Netzwerken heruntergeladen oder anderen zur Verfügung gestellt haben.

Sollte tatsächlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Internet heruntergeladen worden sein oder anderen zur Verfügung gestellt worden sein, so kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Der Betroffene sollte sich dann zeitnah informieren und beraten lassen, wie er in seiner Situation am besten reagieren sollte. Dabei ist darauf zu achten, dass die Rechtslage juristisch einwandfrei geklärt wird und die Kosten für den Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden.

Rechtsanwalt Dr. Andre Pott bearbeitet schwerpunktmäßig Fälle im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes, des Urheberrechts, des Marken- und Gebrauchsmusterrechts. Im Rahmen seiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich des Internetrechts bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Pott insbesondere auch Abmahnungen von Abmahnkanzleien im Bereich des Filesharings und der b2b-Netzwerke. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt Unternehmen und Privatpersonen bundesweit. Regional werden Mandanten aus Ostwestfalen-Lippe, insbesondere aus Detmold, Paderborn, Bielefeld, Lage, Lemgo, Herford, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, Höxter und Bad Salzuflen.

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott, Tätigkeitsschwerpunkte Internet- und Medienrecht, ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott vertritt und berät Mandanten und Unternehmen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg rund um die Themen Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Verpflichtungsklagen, Unterlassungserklärungen, Verpflichtungserklärungen, Vertragsstrafen, Abofallen, Impressumspflicht, Widerrufsbelehrungen, Widerrufsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, unlauterer Wettbewerb, Pflichtangaben auf Webseiten etc.